Neuhof, den 09. Januar 2005

„Abtreibung ist das größte Menschheitsverbrechen“,

stellt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Fulda, Martin Hohmann heraus. Mit weltweit 60 Millionen Abtreibungsopfern pro Jahr werden die Opferzahlen der historischen Massenmörder Stalin und Hitler bei weitem übertroffen.

Während Hitler und Stalin ihre Untaten vor den Augen der Zeitgenossen verbargen, findet die Abtreibung vor aller Augen, „mitten in der Gesellschaft“ statt.

Während damals Allen – außer den Tätern, Mittätern und den ideologisch verblendeten Mitläufern – bewußt war, daß Klassen- und Rassenmord schweres Unrecht war, fehlt dieses Unrechtsbewußtsein bei der Abtreibung heute weithin.

Die Staaten – leider auch Rechtsstaaten - haben das blutige Geschäft der Abtreibung nämlich selbst in die Hand genommen. Im Falle Deutschlands wird es mit Zwangsabgaben, nach Beratung „rechtswidrig, aber straffrei“, in „flächendeckend“ zur Verfügung gestellten Einrichtungen ausgeführt.

„Solange der gegenwärtige Menschheitsskandal der Abtreibung nicht auf die gleiche Verurteilung wie die vor 60 Jahren geschehene Hitlersche Judenvernichtung stößt, hat jeder Christ und erst recht jeder Kardinal nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, dieses heutige Unrecht zu beklagen. Seit ihrer Zulassung fielen in Deutschland Millionen kleiner Menschen der Abtreibung zum Opfer. Ihr Fehlen wird sich bitter bemerkbar machen. Unsere Gesellschaft behandelt die Warnungen vor der Abtreibung wie die Warnung vor einem Tsunami .Sie steht am Strand und sagt: ‚Das Wasser geht doch zurück’. Ab 2010 aber werden die Folgen der Abtreibung mit ungeheuerer Wucht über unsere Gesellschaft hereinbrechen. Dieses Desaster verursachen Menschen. Jene Menschen, die sich über das göttliche Gebot ‚Du sollst nicht morden“ hinwegsetzen und solche, die das geschehen lassen. Diese Abtreibungsmentalität beständig anzuprangern, sieht Kardinal Meisner als seine Aufgabe an. In seiner Dreikönigspredigt hat er das zu Recht und zutreffend getan“, sagt Hohmann abschließend.

Presseerklärung Nr. 1-2-2005


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