Berlin, den 20. Juli 2004

Hohmann: Parteiausschluß ist nicht richtig!

Mein Anwalt und ich halten die Entscheidung des Hessischen Landesparteigerichts für nicht richtig. Wir werden diese Entscheidung ganz unverzüglich durch Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde durch das Bundesparteigericht nachprüfen lassen. Wir hoffen, dass das Bundesparteigericht zeitnah verhandeln und die Entscheidung des Hessischen Parteigerichts revidieren wird. Ich bin - wie tausende von CDU-Anhängern auch - der Auffassung, dass meine Rede vom 3. Oktober 2003 keinen antisemitischen Inhalt hatte; erst recht war sie nicht antisemitisch gemeint. Das Gericht hat sich - dies ist nur einer der Kritikpunkte – leider auch nicht mit der Kernaussage meiner Rede: „Weder ´die Juden´ noch ´die Deutschen´ sind ein Tätervolk“, Täter des letzten blutigen Jahrhunderts sind vielmehr religionsfeindliche Ideologen, auseinandergesetzt. Das Gericht unterlegt meiner Rede kurzerhand einen antisemitischen Inhalt, ohne sich mit der Frage nach der Definition von Antisemitismus auseinanderzusetzen. Gerade in der Frage, was unter Antisemitismus zu verstehen ist und was ein Deutscher in diesem Zusammenhang sagen „darf“, gibt es - dies zeigen auch die zahlreichen unterschiedlichen Reaktionen vieler Menschen - keinen Konsens und immer noch keine offene, unverkrampfte Diskussion in Deutschland . Wünschenswert ist ein umfassender geschichtlicher Realismus .

Meine politische Heimat ist die CDU im Wahlkreis Fulda. Mein Ziel ist es, in der CDU Deutschlands zu verbleiben. Hierfür werde ich mit meinem Rechtsanwalt Dr. Kind unbeirrt weiterkämpfen.

Presseerklärung Nr. 7-2-2004


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