16. März 2004

Hohmann erzielt einstweilige Verfügung gegen "Stern"

Ausriss aus dem Stern-Heft 51, 11.12.2003Frankfurt/Main (AP) Dem umstrittenen CDU-Politiker Martin Hohmann darf nicht vorgeworfen werden, dass er die Juden als Tätervolk bezeichnet hat. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren und verhängte eine entsprechende einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen den Verlag Gruner + Jahr, wie Gerichtssprecher Wolfgang Weber der Nachrichtenagentur AP am Freitag sagte.

Das Magazin "Stern" habe Ende 2003 in einer Jahreschronik geschrieben, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. In der Rede finde sich diese Formulierung so jedoch nicht, sagte Weber. Obwohl eine solche Auslegung im Gesamtzusammenhang zwar möglich erscheine, handele es sich bei der Formulierung des "Stern" um eine nicht als solche gekennzeichnete Schlussfolgerung und Wertung. Eine solche Aussage könne auch nicht mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung begründet werden. Die Verfügung sei ohne mündliche Verhandlung ergangen, Gruner + Jahr könnten dagegen Widerspruch einlegen, sagte der Gerichtssprecher.

Hohmann erklärte dazu: "Wenn ich in meiner Rede ausdrücklich sagte, dass weder Juden noch Deutsche Tätervolk sind, sollte der 'Stern' das nicht ins Gegenteil verdrehen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts bedeutet für mich persönlich ein Stück Klarstellung und öffentliche Rehabilitierung."

Zuvor war bekannt geworden, dass das Parteigericht der hessischen CDU im April erstmals über den Ausschluss des Fuldaer Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann verhandeln will. Hohmann war wegen einer Rede vom 3. Oktober vergangenen Jahres in die Kritik geraten. Dem Bundestagsabgeordneten, inzwischen aus der CDU-Bundestagsfraktion ausgeschlossen, wurden Antisemitismus, Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen.

Die lange Zeit seit Einleitung des Parteiausschlusses im November begründete der hessische Ministerpräsident Roland Koch in der "Fuldaer Zeitung" (Freitagausgabe) damit, dass es ein "sehr, sehr schwierige Verfahren sei", in dem Hohmann mehrmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden sei. Es sei zudem unklar, ob das Parteigericht sofort über den Antrag des Landesvorstandes auf Parteiausschluss entscheide oder ob es sich noch einmal vertage. Möglich sei auch, dass eine Entscheidung erst von dem Bundesverfassungsgericht getroffen werde. Hessische Grüne hatten Koch erst kürzlich vorgeworfen, den Parteiausschluss zu verschleppen.
Aktenzeichen der Einstweiligen Verfügung: 14 W 16/04


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